Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

 

I. Allgemeines

 

 

Die in dem Sozialkaufhaus SoVa , Träger: Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Varel e. V., (nachfolgend SoVa genannt) ausgestellten und käuflich zu erwerbenden Waren, Gegenstände und Elektrogeräte (nachfolgend „Artikel/Artikeln“) sind zum Abverkauf kostenlos überlassen worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden.

 

 

 

Es werden keine weitergehende Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.

 

 

 

II. Geltungsbereich

 

 

·         Die Angebote / Leistungen des SoVa beruhen ausschließlich auf diesen AGB. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

·         Die AGB gelten für jeden zwischen dem SoVa und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Artikeln.

 

·         Die AGB werden Bestandteil des geschlossenen Vertrages und gelten mit Abschluss des Kaufvertrages als angenommen.

 

 

 

III. Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit

 

 

·         Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Artikel, die dem SoVa kostenlos durch Dritte zum Verkauf überlassen wurden.

 

·         Die Artikel weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren auf.

 

·         Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind weder neu, noch neuwertig.

 

·         Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden vom SoVa keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.

 

·         Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufvertrages an.

 

·         Die Artikel werden vom SoVa nicht ausgeliefert. Der Käufer hat selbst für deren Abtransport zu

 

sorgen.

 

 

 

IV. Preise / Zahlungsbedingungen

 

 

·         Die Preise sind Endpreise (Bruttopreise).

 

·         Der Kaufpreis ist mit Vertragsabschluss sofort ohne Abzug fällig.

 

·         Zahlungen erfolgen in bar in den Geschäftsräumen des SoVa.

 

·         Im Falle, dass die Ware nicht sofort durch den Käufer mitgenommen und abtransportiert werden kann, kann das SoVa diese bis zum Ende des nächsten Geschäftstages reservieren.

 

 

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

 

Die verkauften Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Sozialkaufhauses.

 

 

 

VI. Reservierung/Nichtabholen der Ware/Rücktritt

 

 

·         Wird auf Wunsch des Kunden ein Artikel bis zum nächsten Geschäftstag reserviert, so erlischt die Reservierung mit dem Ende der an diesem Tage geltenden Öffnungszeit des SoVa.

 

·         Die Reservierung stellt ein reines Entgegenkommen und lediglich ein Gefälligkeit des SoVa dar.

 

·         Wird die Ware trotz Reservierung verkauft oder kommt diese zu Schaden, so erwachsen dem Kunden hieraus keine Rechte auf Schadensersatz.

 

 

 

VII. Diebstahl

 

 

Jeder Diebstahl oder versuchte Diebstahl wird angezeigt. Des Weiteren wird der Person ein Hausvorbot erteilt.

 

 

 

VIII. Gewährleistung/Haftung

 

 

·         Die gebrauchten Artikel weisen übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.

 

·         Ist ein Artikel mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtwaren unmöglich.

 

·         Schlägt die Nachbesserung mehr als zwei Mal fehl, so hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder aber den Kaufpreis angemessen zu mindern. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn kein Nacherfüllungsanspruch gegenüber dem SoVa geltend gemacht wurde und die Nachbesserung fehlschlug. Eine Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.

 

·         Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen.

 

·         Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurück tritt, hat er die Kaufsache Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Gebrauchsentschädigung in Höhe von 5 % für jeden angefangenen Nutzungsmonat beim Sozialkaufhaus SoVa  zurück zu geben.

 

·         Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr (§475 BGB) und beginnt mit Übergabe der Kaufsache. Danach sind jedwede Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen.

 

·         Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

·         Das SoVa haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

·         Eine weitergehende Haftung des SoVa ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des SoVa ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

 

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Varel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

X. Schlussbestimmung

 

 

·         Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

 

·         Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.

 

 

 

Unsere Öffnungszeiten:

 

Dienstag:

15:00 - 18:00 Uhr

 

Mittwoch und Donnerstag:

09:30 - 12:30 Uhr

und

15:00 - 18:00 Uhr

 

Freitag:

09:30 - 12:30 Uhr

 

 

Kontakt

 

SoVa

das Sozialkaufhaus Varel 

Schlossstraße 2

26316 Varel

Tel.-Nr.: 0 44 51 / 9 18 92 16

(Helga Dobberstein)